Direkte Demokratie in Deutschland
Begriff und Formen
Direkte Demokratie, auch unmittelbare oder sachunmittelbare Demokratie genannt, bezeichnet im engeren Sinn die unmittelbare Herrschaft des Volkes. Im Gegensatz zur repräsentativen Demokratie trifft das Volk hier politische Entscheidungen direkt.
Historische Entwicklung
Ursprünglich bezeichnete direkte Demokratie die Regierungsform in antiken Stadtstaaten wie Athen. Heute wird sie in verschiedenen Formen praktiziert, darunter Volksabstimmungen, Volksbegehren und Bürgerentscheide.
Charakteristika
Direkte Demokratien beruhen auf dem Prinzip der Volkssouveränität. Das Volk hat die höchste politische Macht und trifft alle wichtigen Entscheidungen. Die Rolle der gewählten Vertreter beschränkt sich in der Regel auf die Ausführung des Volkswillens.
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